Ihre zwölfstellige Auftragsnummer (Abonnement-Nummer) finden Sie in jedem Anschreiben (auch E-Mail), sowie auf dem Adress- Etikett jeder Ausgabe.
Sie können sich in der App mit der E-Mail Adresse und dem Passwort, die Sie auch beim Kauf des Abos verwendet haben, anmelden.
In diesem Fall ist ein persönliches Gespräch erforderlich! Bitte wenden Sie sich telefonisch an unser Servicecenter. Sollte es sich um eine Lieferung an Ihren Urlaubsort handeln, gehen Sie bitte zu der Rubrik Urlaubsservice.
Nachsendeanträge gelten leider nicht für Presseerzeugnisse. Bitte rufen Sie unser Servicecenter an, um uns Ihre Adressänderung umgehend mitzuteilen.
Nach Änderung Ihrer Adressdaten wird Ihnen automatisch mitgeteilt, welche weiteren Abonnements geändert werden.
Ihre persönlichen Daten sind aus Gründen des Datenschutzes ausgeblendet. Bitte geben Sie in die dafür vorgesehenen Felder einfach Ihre neue Adresse ein.
Wir senden Ihnen die gesamte Korrespondenz (inkl. Rechnung) zeitsparend und umweltbewusst an Ihre E-Mail Adresse. Sie können unter Persönliche Daten Ihre aktuelle E-Mail Adresse eingeben. Sollten Sie dies nicht mehr wünschen, melden Sie sich bitte in unserem Servicecenter.
In diesem Fall bitten wir Sie, sich telefonisch mit unserem Servicecenter in Verbindung zu setzen.
Alle für Sie relevanten Möglichkeiten zur Zahlungsweise finden Sie in der Rubrik Zahlungsdaten ändern.
Nein. Es gilt der Euro. Einzige Ausnahme: die Schweiz. Hier werden die Zahlungen in Franken abgerechnet.
SEPA ist die Ankürzung für Single Euro Payment Area, zu deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus den 27 EU Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco. Im SEPA-Raum werden europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweiseungen, Lastschriften) angeboten.
Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson oder Unternehmen, ist von der Umstellung auf SEPA betroffen.
Gemäß der Europäschen SEPA-Verordnung ist der 1.Februar 2014 als verbindliches Datum für die endgültige Verwirklichung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt werden die nationalen Überweisungs-und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt. Wir setzen SEPA aber bereits ab Ende November 2013 um.
Um SEPA-Überweisungen oder -Lastschriften zu tätigen, benötigen Sie die IBAN (= die internationale Kontonummer) und den BIC (auch SWIFT-Code genannt) statt der heute genutzten Kontonummer und Bankleitzahl. Beides finden Sie heute schon auf Ihrem Kontoauszug.
Sie können Ihre bisherigen Kontodaten eingeben und dann über einen Button in IBAN/BIC konvertieren.
Um SEPA-Überweisungen oder -Lastschriften zu tätigen, benötigen Sie die IBAN (= die internationale Kontonummer) und den BIC (auch SWIFT-Code genannt) statt der heute genutzten Kontonummer und Bankleitzahl. Beides finden Sie heute schon auf Ihrem Kontoauszug.
Sie finden Ihre IBAN und den BIC Ihres Zahlungsdienstleisters auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter "Meine Daten", "Kontodetails" - je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister benannt wird -, können Sie IBAN und BIC (Business Identifier Code) finden. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister aufgedruckt.
Die IBAN ist eine weltweit gültige Kontonummer. Dies umfasst alle notwendigen Angaben, um eine Kontoverbindung eindeutig zu identifizieren. Die IBAN zu ihrem Girokonto finden Sie auf Ihrem Kontoauszug.
Ein SEPA-Lastschriftmandat (kurz: Mandat) ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften und ersetzt Ihre bisherige Einzugsermächtigung. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.
Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (z.B. Rechnungsnummer oder Kundennummer) und ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dessen eindeutige Identifizierung. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Diese Nummer wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal im Mandat.
Grundsätzlich ja. Allerdings gibt es bei einigen Ausgaben abweichende Vorlaufzeiten. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch bei unserem Servicecenter, welche Vorlaufzeit im Falle Ihres Abonnements nötig ist.
Das ist von Land zu Land verschieden. Die Kosten erfahren Sie hier im Serviceportal unter dem Punkt Urlaubsservice. Der Standardversand ist dort bereits automatisch hinterlegt.
Auch unser Servicecenter informiert Sie gern telefonisch über die Portokosten, oder falls gewünscht, über die Kosten für den Luftversand.
Für den Zeitraum der Unterbrechung werden Ihnen die nicht bezogenen Ausgaben auf Ihrem Abo-Konto gutgeschrieben und mit der nachfolgenden Abrechnungsperiode verrechnet.